ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen BEL.MA
AGB´s BEL.MA - TATTOO
§ 1 Allgemeines
1. Alle meine Dienstleistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden als „AGBs“ bezeichnet, in ihrer zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung gültigen Fassung.
2. Gegenstand der AGBs ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge zwischen BEL.MA, vertreten durch die Inhaberin Sibel Ambos,
Tel.: 017684431772, E-Mail: hello@bel-ma.de, in der Lena-Christ-Straße 21 in 86899 Landsberg am Lech und der Landsberger Straße 43 in 82110 Germering – im Nachfolgenden als „Studios“ bezeichnet – mit dem Nutzer – im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet.
3. Ich steche Tattoos generell erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres meiner Kunden. Kunden die das 18. Lebensjahr am Tattoo-Termin noch nicht vollendet haben, benötigen eine von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung sowie Kopien der Personalausweise von allen Erziehungsberechtigten. Zudem muss beim Tattoo-Termin mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
4. Ich behalte mir das Recht vor Kunden bzw. Aufträge unbegründet abzulehnen.
5. Die Rechte an den Zeichnungen, Stencils und Fotos der Tattoos bleiben alleine Ambos Creates vorbehalten.
6. Zutritt zum Studio wird allein dem jeweiligen Kunden und ggfs. dem begleitenden Erziehungsberechtigten nach Punkt 3) gewährt.
§ 2 Pflichten des Studios
1. Ich informiere alle meine Kunden vorab über die potentiellen Risiken des Tattoos und des Heilungsprozesses.
2. Alle Kunden erhalten ausführliche Pflegehinweise zur Nachbehandlung ihrer Tattoos.
3. Ich verwende ausschließlich steril verpackte Nadeln und sterilisiertes Maschinenzubehör, frische Einwegartikel und Hygieneprodukte.
§ 3 Pflichten des Kunden
1. Kunden die zum Termin unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, Bluter und/oder HIV positiv sind werden nicht tattoowiert.
2. Die Kunden verpflichten sich mich wahrheitsgemäß und schriftlich, auf der zu unterschreibenden Einwilligungserklärung, über Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren. Geschieht dies dies nicht, übernehme ich keinerlei Haftung für Folgeschäden.
3. Die Kunden tragen die Verantwortung dafür, dass die geplante Körperstelle/Hautpartie am vereinbarten Termin unverletzt ist (keine Wunden, entzündete Pickel, Sonnenbrand etc.). Sollte dies nicht der Fall sein, wird der volle Tattoo-Preis berechnet.
4. Die ordnungsgemäße Nachbehandlung des Tattoos nach meinen Empfehlungen obliegt den Kunden.
§ 4 Terminvereinbarung und Anzahlung
1. Mit der Beauftragung eines Tattoo-Entwurfes, egal ob über Massengerdienste oder die Website, kommt automatisch ein Auftrag zur Fertigung eines Tattoos und des entsprechenden Entwurfes hierfür zustande.
2. Für das Anfertigen, Verschicken und ggf. Nachbearbeiten der Entwürfe ist eine Anzahlung in Höhe von 100,00€ des Tattoo-Preises zu leisten.
3. Für Entwürfe nach Punkt 1), die auf Wunsch der Kunden dann doch nicht tätowiert werden sollen, behalte ich mir vor den Anzahlungsbetrag als Aufwandsentschädigung einzubehalten.
4. Sollte es zu Terminverschiebungen oder Absagen kommen, müssen diese schriftlich oder persönlich und spätestens 48 Stunden vor dem Termin mitgeteilt werden. Andernfalls verfällt die geleistete Anzahlung und ich behalte mir vor, darüber hinaus gehenden Aufwand als Schadensersatz geltend zu machen.
5. Für den Fall eines unentschuldigten Nichterscheinens zum Termin behalte ich mir vor den Sitzungspreis in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
6. Der vereinbarte Tattoo-Termin ist nicht übertragbar. Selbst bei einem gleich bleibendem Motiv kann dieser nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 5 Entlohnung
1. Jedes Tattoo ist einzigartig, weshalb auch der Preis für jedes Tattoo variiert. Er richtet sich nach Größe, Farbe, Körperstelle, Dauer, eventuellen Änderungen an der Vorlage und dem technischen Grad. Der Mindestpreis für meine Tattoos liegt bei 120,00 €.
2. Im Preis inbegriffen ist das einmalige Nachstechen, sofern notwendig und sofern der Termin für das Nachstechen innerhalb von 2 Monaten nach Fertigstellung des Tattoos wahrgenommen wird und der Farb- und/oder Qualitätsverlust nicht auf einen Pflegefehler der Kunden zurückzuführen ist.
3. Die Bezahlung des gesamten Restpreises erfolgt unmittelbar, am selben Tag, nach dem Fertigstellen des Tattoos. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
4. Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden. Die Gutscheine können nur mit dem Gesamtpreis verrechnet, jedoch nicht in Bar ausgezahlt oder überwiesen werden.
§ 6 Gewährleistung und Haftungsausschluss
1. Ambos Creates haftet nicht für die Tattoos, es sei denn, es liegt nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Jedes Tattoo wird auf der Haut immer anders aussehen als eine Zeichnung. Je nach Hauttyp und Farbe kann es zu Abweichungen kommen. Zudem wird das Motiv ggf. in Form, Größe und Farbe an die Anatomie der Kunden angepasst werden müssen. Im Heilungsprozess besteht die Möglichkeit des Verlaufens. Auch die natürliche Hautalterung kann das Ergebnis nachträglich verändern. Eine exakte Vorschau oder Garantie auf das Ergebnis kann zu keinem Zeitpunkt gegeben werden.
2. Ambos Creates übernimmt insbesondere keine Haftung für Probleme, die aus einer falschen Nachbehandlung durch die Kunden, z.B. durch Verwendung falscher Salben oder falschem Sonnenschutz, resultieren.
3. Ich weise darauf hin, dass in seltenen Fällen Allergien gegen die Tattoo-Farbe und Folie auftreten können. In diesem Fall, ebenso wie für die von mir verkauften Pflegeprodukte, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Studios vor.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit diese Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
AGB´s BEL.MA - PHOTO | GRAPHICS
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Grafikdesignerin - Fotografin und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 BEL.MA überträgt dem Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht. BEL.MA bleibt in jedem Fall berechtigt ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.2 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen BEL.MA und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.3 BEL.MA hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Soft-Copies) als Urheber genannt zu werden.
2. Vergütung
2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen.
3. Fremdleistungen
3.1 BEL.MA ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwen- digen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragge- bers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, BEL.MA hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, BEL.MA im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4. Eigentum
Rückgabepflicht
4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind BEL.MA spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten
5.1 BEL.MA ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben.
5.2 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.3 BEL.MA haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6. Korrektur
Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 Der Auftraggeber legt BEL.MA vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2 Führt BEL.MA die Produktionsüberwachung durch, ent- scheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem BEL.MA zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
7. Haftung
7.1 BEL.MA haftet nur für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4 BEL.MA haftet nicht für die wettbewerbs- und marken- rechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten und Bilder.
7.5 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung bzw. Übersendung schriftlich bei BEL.MA geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für BEL.MA Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann BEL.MA eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche gel- tend machen.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem BEL.MA übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber BEL.MA im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Ambos Creates als Gerichtsstand vereinbart.
9.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand: 01/2024